per Telefon zum Kennenlernen kostenlos
persönlich & ONLINE über Skype möglich
60 min € 70,-
je weitere 15 min € 15,-
Paket Raucherentwöhnung € 290,-
(3 Termine à 90 min)
Akasha Chronik Lesung (Dauer ca. 60 min)
mit Übersendung der Notizen € 80,-
mit 60 min Seelencoaching € 150,-
Energiebehandlung Heilige Geometrie € 150,- /Termin (max 120 min)
Therapie & Coaching kombinierbar
60min (1 Termin) € 60,-
180 min (3 Termine à 60 min) € 150,-
Preis auf Anfrage, da abhängig von Aufwand und Größe von Keilrahmen.
für Jugendliche und Studenten sowie Klienten in sozial schwierigen Situationen
Ein Honorar ist eine Anerkennung für einen Dienst. Jedoch soll eine Dienstleistung daran nicht scheitern, weil Sie sich diese nicht leisten können. Deshalb möchte ich Jugendlichen und Studenten sowie Klienten in schwierigen sozialen Verhältnissen die Möglichkeit eines "sozialen Honorars" bieten. Bitte sprechen Sie mich darauf an, und wir finden gemeinsam eine Lösung, wie Sie mein Angebot in Anspruch nehmen können.
Terminabsagen
Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen muss ich Ihnen € 35,- in Rechnung stellen.
Die Abrechnung der Honorarkosten erfolgt direkt zwischen Ihnen und mir. Die Stunden sind in der Regel bar direkt im Anschluß in der Praxis zu bezahlen. Nach Absprache ist auch eine Überweisung möglich.
Die Honorare sind nach §4 Nr. 14 S. 1 USTG von der Umsatzsteuer befreit.
Selbstzahler
Als Selbstzahler haben sie folgende Vorteile:
Bei Fragen über eine mögliche Kostenerstattung durch die Krankenkassen berate ich Sie gerne.
Privat- oder Zusatzversicherte
Bei privaten Kranken- und Zusatzversicherungen besteht zum Teil die Möglichkeit der Kostenübernahme durch Ihre Krankenversicherung. Dies hängt von den Vertragsbedingungen und der Vertragsdauer ab. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse.
Gesetzlich Versicherte
Bei gesetzlichen Krankenversicherungen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Kostenübernahme. In Einzelfällen gibt es aber auch hier Ausnahmen, abhängig von der Versicherung selbst, der Dringlichkeit einer sofortigen Therapie und der Verfügbarkeit von Therapieplätzen mit Kassenzulassung.
Steuerliche Absetzbarkeit
Kosten für Behandlungen, die von den Krankenkassen nicht erstattet werden, können als "außergewöhnliche Belastungen" (§ 33 ESTG) begrenzt steuerlich absetzbar sein. Weitere Informationen dazu erhalten Sie von Ihrem Steuerberater, dem zuständigen Finanzamt oder dem Gesundheitsamt.
Selbsthilfegruppen
Verband freier Psychotherapeuten
Diät & Ernährungstherapie - http://www.anja-nickel.net/
Abrechnung/Krankenkasse http://g-wie-gesund.de/krankenversicherung.html
Seminarzentrum Hertz: http://www.seminarzentrum-hertz.de/